Aktuelle Informationen des Gemeinsamen Prüfungsausschusses (GPA) Psychologie
Weihnachtszeit 2024
Bitte beachten Sie, dass über die Weihnachtszeit, der Prüfungsauschuß nicht tagt. Bitte reichen Sie daher alle Unterlagen z.B. zwecks Nachteilsausgleich frühzeitig, aber spätestens bis zum 11.12.2024 ein (über den Postkasten Ebene S.13 vor dem Dekanat; Prof. Radtke). Später eingereichte Unterlagen werden erst ab Mitte Januar bearbeitet.
Neuwahlen Prüfungsauschuß
Bitte beachten Sie, dass sich ab Januar 2025 die Zusammensetzung des Prüfungsauchuß ändert. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig, wer Ansprechperson ist bzw. richten Ihre Anliegen weiterhin an die allgemeine Mailadresse.
Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs
19.04.2024
Liebe Studierende,
Wenn Sie für die Bewerbung um einen Masterplatz (im Jahre 2024), die Annahme eines Studienplatzes (im Jahre 2024) oder einen Studienortwechsel eine Bescheinigung bezüglich der berufsrechtlichen Anerkennung ihres voraussichtlichen Bachelorabschlusses benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bitte reichen Sie alle unten genannten Dokumente in ausgedruckter und vorab ausgefüllter Form beim Prüfungsauschuss ein. Dies tun Sie, indem Sie a) die Unterlagen per Post an den Lehrstuhl von Frau Prof. Ferdinand senden, oder 2) die Unterlagen in einem Briefumschlag in das Postfach von Frau Prof. Ferdinand auf Ebene S.13 (Briefkästen vor dem Dekanat) einwerfen.
Für die Prüfung Ihrer Unterlagen reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:
- ein aktuelles Transcript of Record, auf dem Sie bitte das Modul BPsy6.1a und BPsy6.1b farbig markieren, sowie das Modul 4.4 Entwicklungspsychologische Grundlagen von Erziehung und Psychotherapie. Für den Fall, dass Sie das Modul 4.4 noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte einen Auszug von StudiLöwe ein, dass Sie das Modul besuchen. Für den Fall, dass Sie das Praktikum noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte eine Bescheinigung ein, dass ihr Praktikum anerkannt werden wird (eine Bescheinigung erhalten Sie bei Frau Spoo). Den Abschluss aller anderen Module müssen Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachweisen.
- Anlage 3a BUW Anerkennung BSc für MPsychKliPPt – bitte tragen Sie vorab alle Ihre Angaben ein.Das Formular Anlage 1 (Anlage_3b_Modulinhalte_BSc) benötigen Sie nicht mehr. Zudem benötigen Sie keine Bescheinigung, wenn Ihnen ihr Abschlusszeugnis bereits vorliegt und dort bereits vermerkt ist, dass der Studiengang berufsrechtlich anerkannt wurde.
- Bitte legen Sie einen (nicht frankierten) Umschlag beschriftet mit Ihrer aktuellen Adresse bei, damit wir Ihnen die Formulare zusenden können.
- Optional: Falls es sich um einen Studienortwechsel handelt, tragen Sie bitte auf dem Formular 3a den voraussichtlichen Abschluss ihres Bachelor Studiums handschriftlich ein. Legen Sie in diesem Falle zudem ein kurzes Anschreiben bei, indem Sie den Grund der Beantragung der Bescheinigung erläutern.
- Optional: Sollten Sie für die Annahme eines Studienplatzes 2024 eine Bescheinigung benötigen, tragen Sie bitte auf dem Formular 3a den voraussichtlichen Abschluss ihres Bachelor Studiums handschriftlich ein. Legen Sie in diesem Falle zudem ein kurzes Anschreiben bei, indem Sie den Grund der Beantragung der Bescheinigung erläutern.
Für den Fall, dass Sie für die Bewerbung an eine andere Universität ein anderes als das vom Fakultätentag für Psychologie empfohlenes Dokument benötigen, reichen Sie dies bitte ebenfalls vorab ausgefüllt zusammen mit den oben genannten Unterlagen ein. Die Zuordnung der Module der BUW zu den Anforderungen im Sinne der PsychThApproO entnehmen Sie bitte der Anlage 3b. Bitte unterzeichnen Sie jede Seite mit Ihrem Namen.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Ausstellung der Bestätigung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher reichen Sie die Unterlagen bitte mit einem Vorlauf von 2 Wochen ein. Beachten Sie bitte zudem, dass Sie die Unterlagen spätestens bis Ende Juni 2024 einreichen, damit eine Ausstellung vor Semesterende erfolgen kann. In den Semesterferien ist eine Ausstellung nicht mehr möglich.
Dokumentvorlagen
Bitte beachten Sie, dass sich bis zum SoSe 2025 Änderungen im Vorgehen ergeben können. Informieren Sie sich daher immer über den aktuellen Stand zum Vorgehen auf dieser Homepage.
zuletzt bearbeitet am: 06.11.2024