Aus- und Weiterbildung zum*r Psychotherapeut*in
Allgemeine Hinweise
Mit der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes zum 01.09.2020 (PsychThgAusbRefG) wird die Ausbildung zum*r Psychotherapeut*in grundlegend reformiert im Vergleich zum bisher gültigen Psychotherapeutengesetz (PsychThG).
Weiterbildung zum*r Psychotherapeut*in gemäß Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) ab September 2020
Studierende, die ab dem Wintersemester 2020/2021 ein Studium beginnen und diesen Beruf anstreben, müssen ein Bachelor- und Masterstudium gemäß der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) absolvieren.
Zum Wintersemester 2020/2021 hat das Institut für Psychologie an der Bergischen Universität Wuppertal zunächst den Bachelorstudiengang Psychologie mit der Einführung der Prüfungsordnung (PO) 2020 und der PO 2022 gemäß den Anforderungen der PsychThApprO umgestaltet. Informationen zu dem Studienverlauf finden Sie auf dieser Seite.
Umfassende Fragen und Antworten zur Gesetzesreform finden Sie beispielsweise auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).
Für den Bachelorstudiengang Psychologie ist die berufsrechtliche Anerkennung entsprechend des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfolgt, womit eine Ausbildung in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie möglich ist.
Ein darauf aufbauender Masterstudiengang, der mit der Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie enden kann, startet voraussichtlich zum Wintersemester 2023/2024.
Weitere relevante Dokumente in diesem Zusammenhang:
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen (PsychThApprO) vom 04.03.2020
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15.11.2019
Muster-Weiterbildungsordnung der Psychotherapeut*innen (Hinweis: Externer Link zur Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK); Hierbei handelt es sich zunächst um eine Musterordnung, die noch von den Ländern spezifiziert werden kann.)
(Stand 25.01.2023)
Das Psychologiestudium und der Zugang zur postgradualen Ausbildung zum*r psychologischen Psychotherapeut*in gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1999 bis 2020
Personen, die vor dem 1. September 2020 ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltende Fassung genannt ist, begonnen oder abgeschlossen haben, können die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin, des Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung noch bis zum 1. September 2032 (Ende der Übergangsfrist) absolvieren. Dies gilt auch für Studierende, die vor dem 1. September 2020 beispielsweise den Bachelorstudiengang Psychologie aufgenommen haben.
Der Master of Science Psychologie an der Bergischen Universität Wuppertal (PO 2017) kann sich für die Weiterbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) vom 06. Mai 2010 qualifizieren.
Studierende, die ihren Bachelorabschluss in Wuppertal erworben haben, und sich mit dem Wuppertaler Masterstudiengang weiterqualifizieren, sind ausreichend für die Weiterbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) qualifiziert.
Studierende, die ihren Bachelorabschluss nicht in Wuppertal erworben haben, informieren sich bitte auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, ob sie die Weiterbildung aus ihrem Bachelorstudium mit dem Wuppertaler Masterstudiengang für die zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in qualifiziert haben.
Weitere Informationen dazu, ob Ihr Bachelorstudium in Kombination mit dem Wuppertaler Masterstudiengang für die Weiterbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in qualifiziert ist, finden Sie hier:
FAQ zum M.Sc. Psychologie an der Bergischen Universität Wuppertal