Institut für Psychologie

Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (PO 2023): Berufspraktische Tätigkeiten

 

Allgemeine Informationen

Zum Wintersemester 2023/2024 wurde der neue Masterstudiengang „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KPP)“ an der Bergischen Universität Wuppertal eingeführt. Im Masterstudiengang sind gemäß § 18 PsychThApprO berufspraktische Tätigkeiten vorgesehen. Die Berufspraktische Tätigkeit findet im Rahmen des Moduls PT.7 „Berufsqualifizierende Tätigkeit-III“ (BQT-III) statt, welches sich in einen ambulanten und einen (teil-)stationären Praktikumsteil untergliedert.

  • Die ambulanten Praktikumseinsätze finden in den Hochschulambulanzen der Lehrstühle Prof. Dr. Alexandra Martin und Prof. Dr. Aleksandra Kaurin der Bergischen Universität Wuppertal statt. Das (teil-)stationäre Praktikum findet in kooperierenden Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Versorgung oder interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt in der Region statt.

Ziel der BQT-III ist die Befähigung zur eigenständigen, wissenschaftlich fundierten psychotherapeutischen Tätigkeit, die in den Praktika unter engmaschiger Anleitung und Begleitung erlernt wird.

Koordination der Praktika

Die Koordination der einzelnen Einsätze erfolgt durch die Praktikumskoordinationsstellen (M.Sc. Susanne Spoo und M.Sc. Sarah Steeden: bqt3@uni-wuppertal.de). Die Plätze für die BQT-III werden durch die Anmeldung über Moodle einmal jährlich vergeben. Es wird eine Aufteilung der Studierenden in zwei Gruppen erfolgen: Eine Gruppe der Studierenden beginnt ihre BQT-III im ambulanten Setting, eine weitere Gruppe beginnt im (teil-)stationären Praktikum. Die individuellen Praktikumsmodelle werden mit der Praktikumskoordinationsstelle abgestimmt. Wir bemühen uns darum, inhaltliche und örtliche Präferenzen bei der Vergabe der Praktikumseinsätze zu berücksichtigen.

Anleitung der Praktika

Die Betreuung der ambulanten Praktika erfolgt durch die Lehrtherapeut*innen der Hochschulambulanzen. In den (teil-)stationären Praktika erfolgt die Betreuung durch eine*n einrichtungsinternen approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in.

Dauer und Aufbau der BQT-III

Die BQT-III umfasst mindestens 600 Stunden. Davon finden 450 Stunden im (teil-)stationären Setting, sowie 150 Stunden in den Hochschulambulanzen statt. Die BQT-III beginnt nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters des Masterstudiums und erstreckt sich über 2 Semester. *

*An der BUW sind die berufsqualifizierenden praktischen Einsätze im Rahmen des Moduls PT.7: Berufsqualifizierende Tätigkeit III zu erbringen. Das Modul PT.7 umfasst dabei insgesamt 23 ECTS-Punkte, dies entspricht 690 Stunden. Hierin enthalten sind neben der ambulanten Praxis (PT7.b) und dem (teil-)stationären Praktikum (PT7.c) auch Selbstreflexionseinheiten (PT6.b).

 

Praktikumsinhalte

Das ambulante sowie (teil-)stationäre Praktikum umfasst die Teilnahme und Übernahme von psychotherapeutischen Gesprächen, testpsychologischer Diagnostik und gruppenpsychotherapeutischen Angeboten. Auch die Teilnahme an einrichtungsinternen Fortbildungen und das Kennenlernen und Umsetzen weiterer Basisverfahren der Psychotherapie sind Bestandteil der Praktika. Sie sollen in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient*innen zuvor gelernte Studieninhalte lernen umzusetzen. Dabei werden sie von Lehrtherapeut*innen begleitet und unterstützt.

Gemäß § 18 PsychThApprO sind die Studierenden über den gesamten Zeitraum der BQT-III an der Behandlung von Patient:innen beteiligt indem sie:

1. bei mindestens zehn Patient*innen verschiedener Alters- und Patient*innengruppen aus mindestens vier verschiedenen Störungsbereichen mit jeweils unterschiedlichen Schwere- und Beeinträchtigungsgraden durchführen, die mindestens die folgenden Leistungen umfassen:

a) vier Erstgespräche,

b) vier Anamnesen, die von den Studierenden schriftlich zu protokollieren sind und per Video aufgezeichnet werden können,

c) vier psychodiagnostische Untersuchungen,

d) vier Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung und

e) vier Patient*innenaufklärungen über diagnostische und klassifikatorische Befunde

2. an mindestens einer psychotherapeutischen ambulanten Patient*innenbehandlung im Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Behandlungsstunden teilnehmen,

3. an mindestens zwei weiteren einzelpsychotherapeutischen Patienten*innenbehandlungen, bei denen ein*e Patient*in entweder ein Kind oder ein*e Jugendliche*r sein soll, mit unterschiedlicher Indikationsstellung im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Behandlungsstunden teilnehmen und dabei die Diagnostik, die Anamnese und die Therapieplanung übernehmen sowie die Zwischen- und Abschlussevaluation durchführen,

4. mindestens drei verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen wie Entspannungsverfahren, Psychoedukation oder Informationsgespräche mit Angehörigen selbständig, aber unter Anleitung durchführen,

5. Gespräche mit bedeutsamen Bezugspersonen bei mindestens vier Patient*innenbehandlungen führen und dokumentieren,

6. mindestens zwölf gruppenpsychotherapeutische Sitzungen begleiten,

7. selbständig und eigenverantwortlich mindestens ein ausführliches psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten erstellen, das ausschließlich Ausbildungszwecken dienen darf, und

8. an einrichtungsinternen Fortbildungen teilnehmen.

Die geforderten Inhalte der BQT-III werden zu unterschiedlichen Teilen im ambulanten sowie (teil-)stationären Praktikum abgeleistet. Die Lehrtherapeut*innen sowie die Praktikumskoordinationsstelle werden die Studierenden in der Aufteilung der Inhalte unterstützen.

Praktikumsnachweis

Die Dokumentation der einzelnen berufspraktischen Leistungen wird in einem Logbuch vorgenommen, welches Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Die Leistungen werden durch die Praktikumskoordinationsstelle überprüft. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Bausteine der BQT-III am Ende des ambulanten und (teil-)stationären Praktikums abgeleistet wurden.

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