Studieneignungstest BaPsy-DGPs
Die Bergische Universität Wuppertal wird für die Zulassung zum Bachelor Psychologie ab dem WS 24/25 das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs berücksichtigen.
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Der Test findet jeweils im Frühjahr an verschiedenen Standorten statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch. Die Bergische Universität ist für die Durchführung des Tests nicht verantwortlich. Fragen zum Test selber werden nicht von Mitarbeitenden an der Bergischen Universität beantwortet. Sie finden Antworten auf die häufigsten Fragen hier https://www.studieneignungstest-psychologie.de/FAQ/
Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie zudem auf der Seite des Studieneignungstest https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils fünf Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.
Die Bergische Universität Wuppertal akzeptiert auch Testbescheide die älter als fünf Jahre sind. Eine Wiederholung des Tests ist also für eine Bewerbung an der BUW nicht notwendig.
Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und Standardwert Z. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der Bergischen Universität Wuppertal wird der Prozentrang verwendet.
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Das bedeutet, Sie können sich auch ohne ein Testergebnis vom Studieneignungstest an der BUW bewerben. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ein gutes Testergebnis kann auch bei einer weniger guten Abiturnote bessere Zulassungschancen eröffnen.
Wie stark wird das Testergebnis gewichtet?
An der Bergischen Universität Wuppertal wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zukünftig mit 60%, das Ergebnis des Studieneignungstest mit 40% nach folgender Formel bei der Vergabe der Studienplätze gewichtet:
0,4 * ((100 - Prozentrang) * 0,03 + 1) + 0,6 * Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Hat ein*e Studienbewerber*in nicht an dem fachspezifischen Studieneingangstest teilgenommen, das Testergebnis nicht angegeben oder würde das angegebene Testergebnis aus der Teilnahme am Studieneignungstest dazu führen, dass die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sich verschlechtert, wird nur der Grad der Qualifikation, d.h. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, berücksichtigt. Dies bedeutet, Sie können sich bei einer Bewerbung an der BUW durch die Eingabe eines Testergebnisses NICHT verschlechtern!
Wartesemester werden nicht berücksichtigt. Besteht nach der Auswahl aufgrund der vorgenannten Kriterien Ranggleichheit, bestimmt sich die Rangfolge gemäß § 14 in Verbindung mit § 18 VergabeVO dann nach abgeleistetem Dienst, anschließend nach Los.
Mit Hilfe des Notenrechners können Sie Ihre persönliche Verfahrensnote ermitteln.
Weitere Informationen zur Bewerbung auf den Bachelor Psychologie (1. Fachsemester)
Weitere Informationen für ein Studium der Psychologie an der Bergischen Universität Wuppertal finden Sie hier: https://www.uni-wuppertal.de/de/studium/studiengaenge/detail/bsc-psychologie-ein-fach-studiengaenge/
Sie müssen sich spätestens bis zum 15.07. bewerben. Informationen finden Sie hier: https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/bachelor/hochschulstartde-dosv/
FAQs zum Studieneingangstest
Bei sehr guten Abiturnoten trägt ein Testergebnis nicht unbedingt zu einer Verbesserung bei, da ihre Abiturnote bereits mit 60% gewichtet wird und einen großen Anteil an ihrer HZB-Note ausmacht.
Pauschal kann das nicht beantwortet werden, da dies auch von ihren beiden Abi-Noten abhängt. Bei sehr guten Abiturnoten trägt ein Testergebnis nicht unbedingt zu einer Verbesserung bei, da ihre Abiturnote bereits mit 60% gewichtet wird und einen großen Anteil an ihrer HZB-Note ausmacht. Dies ist ggf. bei ihrem Freund/ihrer Freundin nicht der Fall.
Jede Uni verrechnet das Testergebnis mit einer anderen Gewichtung. In Wuppertal wird das Testergebnis mit 40% berücksichtigt. An anderen Standorten ist der Gewichtungsfaktor teilweise höher. In Wuppertal wird die Abiturnote, die eine Aussage über ihre Leistung der letzten Jahre trifft, höher gewichtet, als ein einmaliges Testergebnis.
Nein, in der Quote für Zweitstudienbewerber*innen findet der Test keine Berücksichtigung. Nach welchen Kriterien die Plätze in der Quote „Zweitstudium“ vergeben werden, können Sie hier nachlesen https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/zweitstudium/
Das kann leider sein. Da die Nachfrage nach Studienplätzen sehr groß ist, haben Personen mit einem besseren Abi-Schnitt auch weiterhin bessere Chancen auf einen Studienplatz.
Es wird empfohlen den Studieneignungstest zu absolvieren, da jede Universität in Deutschland das Testergebnis anders gewichtet.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von der individuellen Note abhängt und von der Anzahl der Bewerbungen im jeweiligen Jahr.
Da in Wuppertal eine Bewerbung auch ohne ein Testergebnis des Studieneignungstest möglich ist, können Sie sich dennoch bewerben.
Nein, Wartesemester werden an der Bergischen Universität wie auch an anderen Universitäten mit Einführung des Studieneingnungstests nicht mehr berücksichtigt.
Nein, die Teilnahme an dem Eignungstest ist freiwillig. Es besteht keine Pflicht zur Eingabe des Testergebnisses. Sie können Ihre Verfahrensnote durch die Eingabe aber nicht verschlechtern. Das System rechnet automatisch aus, ob sich Ihre Abiturnote durch die Eingabe des Testergebnisses verschlechtert. Sollte dies der Fall sein, dann wird der Test vom System nicht berücksichtigt und das System nimmt automatisch Ihre Abiturnote als Verfahrensnote.
Wenn Sie Ihren Bewerbungsantrag bereits abgebeben haben und Ihr Bewerbungsantrag bereits den Status „Gültig“ hat, können Sie das von Ihnen eingegebene Testergebnis nicht mehr selbständig ändern oder nachtragen. Schreiben Sie in dem Fall eine E-Mail an das Studierendensekretariat ( studsek[at]uni-wuppertal.de ) mit Angabe Ihrer Bewerbernummer und Ihrem korrekten Testergebnis. Das Team des Studierendensekretariats wird die Änderung dann in Ihrer Bewerbung vornehmen. Eine Änderung ist aber nur bis zum Bewerbungsschluss (15.07.) möglich. Telefonisch oder nach persönlicher Vorsprache können Änderungen aber nicht vorgenommen werden. Das Studierendensekretariat benötigt in dem Fall eine E-Mail von der E-Mailadresse, die Sie auch in der Bewerbung angegeben haben.
Für die Bewerbung bei uns benötigen Sie nur den Ergebniswert „Prozentrang“. Nur mit der Eingabe des Prozentrangs kann Ihre Verfahrensnote berechnet werden.
Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht hochgeladen werden. Wir gehen zum Zeitpunkt der Bewerbung davon aus, dass Ihre Angaben richtig sind. Sobald es nach einer erfolgten Zulassung zu einer Einschreibung an der Bergischen Universität kommt, müssen Sie im Rahmen der Online-Immatrikulation das Test-Zertifikat mit den weiteren Einschreibungsunterlagen hochladen. Im Falle einer falschen Angabe kann es sein, dass Ihnen die Zulassung nachträglich entzogen wird.
Sollten Sie weitere Fragen haben, lesen Sie die Informationen auf den Seiten des Tests selber: https://www.studieneignungstest-psychologie.de
Weder das Studierendensekretariat, das zentrale Prüfungsamt, der Prüfungsausschuss oder die Mitarbeitenden im Fach Psychologie an der BUW sind für den Studieneignungstest zuständig! Sehen Sie daher von Anfragen ab.